Nun, solange Menschen die Leistungen für andere durch unmittelbare Gegenleistungen honoriert erhalten, sind differenzierte abstrakte Betrachtungen nicht erforderlich: Alle geben, was sie wollen und nehmen, was sie erhalten können: Die Bilanz ist stets ausgeglichen.
Fällt jedoch der Zeitpunkt des Gebens einer Leistung früher oder später als der Zeitpunkt des Empfangens an, entstehen Ansprüche und Verpflichtungen. Wer von anderen etwas zu bekommen hat, "hat etwas gut" (= eine Forderung) und dieses Guthaben entspricht exakt der Verpflichtung der anderen, die diese Verpflichtung als "Schuld" oder "Verbindlichkeit" bezeichnen.
Ist die Teilung einmal vollzogen, ist sie nicht mehr rückgängig zu machen: Das Ganze besteht künftig
Ab sofort werden jedoch nur noch die Teile betrachtet: Sie werden "bilanziert", d.h. als Bilanz dargestellt.
Das Ganze, aus welchem die Bilanz einen Ausgriff darstellt, wird in der Regel nicht mehr diskutiert. Das Prinzip des Unteilbaren wird den Philosophen, Esoterikern und Bilanzierungstheoretikern überlassen.
Erstmals hier verwendete Begriffe: Leistungen, Gegenleistungen, Bilanz, Ausgleich, Anspruch, Verpflichtungen, Guthaben, Schuld, Verbindlichkeit, Forderungen.