10. Bewertungen, Werte und Gegenwerte
Nebenkosten in Bewertungen
In den Bewertungen können wegen den Nebenkosten Zuschläge oder
Abschläge erfolgen oder verwehrt werden. Meistens geht es um
einzelne oder mehrere der aufgeführten Nebenkosten.
Nebenkosten des laufenden Geschäftsbetriebes sind z.B.:
- angefallene und / oder noch anfallende Verwaltungskosten
aller Art.
- Reisekosten.
- Abbaukosten am bisherigen Standort.
- Verpackungskosten.
- Vertriebskosten, Werbung.
- Werkzeuge und Vorrichtungen für den Abbau und den Transport.
- Provisionen.
Nebenkosten der Anschaffung sind z.B.:
- Maklerkosten.
- Notariatskosten.
- Kosten für die Freigabe der Vermögenswerte durch die
bisherigen Besitzer, Eigentümer, Nutzungsberechtigte.
- Kosten für Genehmigungen.
- Steuern und Abgaben, z.B. Grunderwerbsteuer, Luxussteuer.
- Zölle.
- Verpackungskosten.
- Transportkosten.
- Provisionen.
- so genannte "Trinkgelder" und ähnliche "Nützliche
Aufwendungen".
- Anschlusskosten für Energie, Versorgungen, Entsorgungen.
- Kosten des Aufbaus und der Aufstellung.
- Kosten der Einweisung, z.B. Schulung, Training.
- Kosten der Inbetriebnahme.
- Versicherungen.
Nebenkosten der Herstellung sind z.B.:
- Erschließungskosten.
- Kosten der Außenanlagen.
Nebenkosten der Bewertungen selbst sind z.B.:
- Gutachterhonorare.
- Laborkosten.
Nebenkosten, die keine sind, sind z.B.:
- die Mehrwertsteuer.
- die Einfuhrumsatzsteuer.
- Kautionen.
- Lizenzen.
Nach den steuerlichen Regelungen können auch die genannten
Nebenkosten zu den Anschaffungspreisen bzw. Herstellungskosten
zählen.
Hinweise, Mahnungen:
Nebenkosten sind oft ein Streitpunkt zwischen den Parteien, die
sich um einen "richtigen" Wert bzw. Wertansatz z.B. in
einer Bilanz streiten.